Wie sozial kann eine Privatpraxis sein?

Über Honorare zu sprechen, fällt vielen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten schwer. Einerseits soll die eigene Arbeit angemessen vergütet werden. Andererseits gibt es Menschen, die eine psychotherapeutische Behandlung dringend benötigen, sich die Kosten einer Privatpraxis jedoch kaum leisten können.

Genau hier entstehen häufig Unsicherheit und Schuldgefühle. Darf ich bei meinem Honorar bleiben, obwohl jemand zögert? Muss ich den Preis sofort reduzieren, sobald eine Patientin oder ein Patient finanzielle Bedenken äußert? Und wie kann ich Unterstützung anbieten, ohne die wirtschaftliche Stabilität meiner Praxis zu gefährden?

Reduzierte Honorarplätze können eine gute Lösung sein. Sie funktionieren jedoch nur, wenn sie nicht aus einem spontanen schlechten Gewissen heraus vergeben werden, sondern auf klaren Kriterien und einer realistischen Kalkulation beruhen.

Nicht jedes Zögern bedeutet finanzielle Not

Wenn Menschen die Höhe eines Honorars hören, reagieren sie manchmal überrascht. Das ist verständlich. Eine solche Reaktion bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Person die Behandlung nicht bezahlen kann.

Viele Menschen müssen zunächst überlegen, wie sich die Kosten in ihr monatliches Budget einfügen. Ähnliche Überlegungen entstehen auch bei anderen Gesundheitsleistungen, die nicht oder nicht vollständig von einer Versicherung übernommen werden.

Deshalb sollte eine kurze Unsicherheit nicht sofort zu einem Preisnachlass führen. Wer das eigene Honorar bei jedem Zögern verändert, schafft weder für sich selbst noch für die Patientinnen und Patienten verlässliche Bedingungen.

Ein festgelegtes Honorar ist keine Härte. Es bildet die Grundlage dafür, dass eine Praxis langfristig bestehen und kontinuierliche Behandlung anbieten kann.

Die entscheidende Frage lautet: Wem soll die Ermäßigung helfen?

Bevor reduzierte Plätze angeboten werden, braucht es eine klare Entscheidung über ihren Zweck. Folgende Überlegungen können dabei helfen:

  • Geht es um Menschen mit einem besonders niedrigen Einkommen?
  • Um Personen, die vorübergehend in einer finanziellen Notlage sind?
  • Oder soll ein bestimmter Anteil der Termine grundsätzlich zu einem niedrigeren Honorar vergeben werden?

Je genauer diese Frage beantwortet ist, desto leichter lassen sich spätere Entscheidungen treffen.

Ein mögliches Kriterium kann sein, Plätze für Menschen freizuhalten, deren Einkommen sich ungefähr auf dem Niveau des gesetzlichen Mindestlohns bewegt. Eine andere Praxis kann sich an einer festgelegten Einkommensgrenze oder an einer nachweisbaren besonderen Belastung orientieren.

Entscheidend ist nicht, dass alle Praxen dieselben Regeln verwenden. Entscheidend ist, dass die Kriterien nachvollziehbar, respektvoll und für vergleichbare Situationen möglichst einheitlich sind.

Ohne solche Kriterien wird aus sozialer Verantwortung schnell eine Reihe spontaner Einzelfallentscheidungen. Das kann dazu führen, dass manche Menschen eine Ermäßigung erhalten, während andere in einer ähnlichen Lage abgewiesen werden.

Erst rechnen, dann versprechen

Eine reduzierte Sitzung ist nicht nur ein kleiner Rabatt. Die Differenz zum regulären Honorar fehlt bei den Einnahmen der Praxis. Deshalb muss vorab berechnet werden, wie viele ermäßigte Termine tatsächlich tragbar sind.

Dabei sollten nicht nur Miete und laufende Praxiskosten berücksichtigt werden. Auch Steuern, Versicherungen, Altersvorsorge, Fortbildungen, Verwaltung, Krankheitstage, Urlaub und kurzfristig ausgefallene Termine gehören zur wirtschaftlichen Realität einer selbstständigen Tätigkeit.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht:

„Wie viele reduzierte Termine würde ich gerne anbieten?“

Sondern:

„Wie viele reduzierte Termine kann meine Praxis dauerhaft tragen, ohne dass meine eigene Existenzsicherung gefährdet wird?“

Die Antwort kann sich verändern. Eine gut ausgelastete Praxis kann möglicherweise mehrere ermäßigte Plätze anbieten. Bei geringerer Auslastung, nach einer längeren Erkrankung oder während einer familiär belastenden Phase kann die Zahl deutlich kleiner sein.

Das ist kein Zeichen mangelnder Hilfsbereitschaft. Es ist verantwortungsvolle Praxisführung.

Ein reduzierter Platz braucht einen festen Rahmen

Patientinnen und Patienten dürfen nach einem niedrigeren Honorar fragen. Eine solche Frage ist weder unhöflich noch unangemessen. Sie sollte sachlich und ohne Beschämung beantwortet werden.

Eine klare Antwort könnte beispielsweise lauten:

„Danke, dass Sie die Kosten offen ansprechen. Ich halte eine begrenzte Zahl ermäßigter Behandlungsplätze für Menschen mit sehr geringem Einkommen frei. Gerne erkläre ich Ihnen, welche Voraussetzungen dafür gelten und ob derzeit ein solcher Platz verfügbar ist.“

Eine solche Formulierung vermittelt Offenheit, ohne das reguläre Honorar sofort zur Verhandlung zu stellen.

Sind alle ermäßigten Plätze vergeben oder erfüllt eine Person die festgelegten Voraussetzungen nicht, darf dies ebenfalls klar ausgesprochen werden. Gleichzeitig kann Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Alternative angeboten werden, etwa bei einer Praxis mit Kassenzulassung, einer psychotherapeutischen Ambulanz oder einer geeigneten Beratungsstelle.

Nicht jede Person kann in der eigenen Praxis behandelt werden. Eine hilfreiche Weitervermittlung kann dennoch eine verantwortungsvolle professionelle Reaktion sein.

Warum spontane kleine Rabatte problematisch werden können

Manche Praxen reduzieren das Honorar auf Anfrage um einen kleinen Betrag. Das wirkt zunächst unkompliziert. Doch viele kleine Nachlässe können sich stärker auf die Einnahmen auswirken als wenige klar eingeplante Plätze mit einer deutlichen Ermäßigung.

Wer bei zahlreichen Sitzungen jeweils einen kleinen Betrag abzieht, verliert möglicherweise genau den finanziellen Spielraum, der für Menschen mit besonders geringem Einkommen vorgesehen war.

Deshalb kann es sinnvoller sein, zwischen regulären und ausdrücklich ermäßigten Plätzen zu unterscheiden. Das schafft Transparenz und verhindert, dass das Honorar bei jeder neuen Anfrage erneut ausgehandelt wird.

Wie lange sollte ein ermäßigtes Honorar gelten?

Auch die Dauer sollte vor Beginn geklärt werden. Ein reduziertes Honorar kann für einen festgelegten Zeitraum, für eine bestimmte Zahl von Sitzungen oder für die gesamte Behandlungsdauer gelten.

Es gibt dafür keine einzige Lösung, die zu jeder Praxis passt.

Wer eine zeitliche Begrenzung vorsieht, sollte frühzeitig erklären, wann und unter welchen Bedingungen das Honorar überprüft wird. Wer den reduzierten Betrag während der gesamten Behandlung beibehalten möchte, muss dies bereits bei der Kalkulation berücksichtigen.

Unklare oder plötzlich geänderte Bedingungen können das therapeutische Vertrauen belasten. Verlässlichkeit ist deshalb wichtiger als eine besonders großzügig klingende Regel, die später nicht eingehalten werden kann.

Der rechtliche Rahmen in Deutschland

Bei privat oder selbst finanzierten psychotherapeutischen Leistungen richtet sich die Vergütung grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Diese verweist für die Berechnung auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Die Muster-Berufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer sieht vor, dass die Gebühren nicht in unlauterer Weise unterschritten werden dürfen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Honorar jedoch ganz oder teilweise erlassen werden. Außerdem sollen Honorarfragen zu Beginn geklärt und Abweichungen von den gesetzlichen Gebühren schriftlich vereinbart werden.

Ist nicht sicher, ob eine Krankenversicherung oder eine andere Stelle die Behandlungskosten vollständig übernimmt, müssen Patientinnen und Patienten vor Beginn über die voraussichtlichen Kosten informiert werden. Diese wirtschaftliche Informationspflicht ist auch im Behandlungsvertragsrecht verankert.

Für die konkrete Gestaltung ist zusätzlich die Berufsordnung der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer zu beachten. Vor der Einführung eines festen Ermäßigungsmodells empfiehlt es sich daher, die geplante Regelung berufsrechtlich und abrechnungstechnisch prüfen zu lassen.

Die Regeln gehören in die Praxisunterlagen

Eine Honorarregelung sollte nicht nur mündlich existieren. In den Praxisunterlagen sollte verständlich festgehalten werden:

  • Wie hoch ist das reguläre Honorar?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann eine Ermäßigung gewährt werden?
  • Wie lange gilt sie?
  • Wann kann sie überprüft werden?
  • Was geschieht, wenn alle ermäßigten Plätze vergeben sind?

Auch die Information über eine mögliche Nicht- oder Teilerstattung durch private Krankenversicherung oder Beihilfe sollte eindeutig formuliert sein.

Klare Unterlagen verhindern Missverständnisse. Sie schützen Patientinnen und Patienten ebenso wie die Praxisinhaberin.

Grenzen machen Hilfe erst dauerhaft möglich

Ein reduziertes Honorar kann ein Ausdruck sozialer Verantwortung sein. Es sollte jedoch nicht auf der stillen Erwartung beruhen, dass eine Psychotherapeutin ihre eigene finanzielle Sicherheit zurückstellt.

Eine Praxis, die dauerhaft zu wenig einnimmt, kann irgendwann keine verlässliche Versorgung mehr anbieten. Grenzen sind deshalb nicht das Gegenteil von Mitgefühl. Sie ermöglichen, dass Hilfsangebote über viele Jahre bestehen bleiben.

Ein tragfähiges Modell beginnt mit drei Fragen:

  1. Warum möchte ich ermäßigte Plätze anbieten?
  2. Für wen sollen sie vorgesehen sein?
  3. Wie viele dieser Plätze kann meine Praxis tatsächlich finanzieren?

Wer diese Fragen ehrlich beantwortet, braucht das eigene Honorar nicht bei jeder Anfrage neu zu rechtfertigen. So entsteht eine Regelung, die menschlich, transparent und wirtschaftlich verantwortbar ist.

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